Nur für gesetzlich Versicherte
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Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ)
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Leistungen
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Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. ERGO leistet für:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen
- Implantatgetragenen Zahnersatz
Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.
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Gegenstand des Versicherungsschutzes
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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern.
Darunter fallen:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen
- Implantatgetragener Zahnersatz
- Die Reparatur
- Die jeweils notwendigen Laborarbeiten und Materialien
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Wartezeit
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keine |
Kein Versicherungsschutz besteht für
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- Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
- Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
- Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
- Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann die ERGO Krankenversicherung AG Ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
- Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
- Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen
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Mindestvertragsdauer
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24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. |
Geltungsbereich
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Weltweit |
Hinweis
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Nur für gesetzlich Versicherte
Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.
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Ihr monatlicher Beitrag |
z. B. 22,40 € |
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