Für Zahnersatz: Seit 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz nur befundbezogene Festzuschüsse – für eine kostengünstige, zweckmäßige Standardversorgung (z. B. Metallkronen).
Bei Zahnunfall: Auch bei Zahnverletzungen durch einen Zahnunfall bieten die Krankenkassen nur Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.
Für Kronen, Brücken oder Prothesen: Die Höhe der Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Anhand eines Katalogs mit rund 50 Einzelbefunden wird dann der Festzuschuss ermittelt. Dieser Zuschuss deckt 60 % der Durchschnittskosten einer Regelversorgung ab.
Für Zahnerhalt: Auch bei zahnerhaltenden Maßnahmen werden i. d. R. nur einfache, preiswerte Füllungen wie Amalgam bezahlt. Die Kosten für Parodontose- und Wurzelbehandlungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur in bestimmten Fällen.
Mit Bonusheft: Wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos führen, können Sie den Festzuschuss erhöhen: nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 %. Ohne Zahnzusatzversicherung tragen Sie in jedem Fall 25 % der Kosten selbst.