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Fonds

ERGO Fonds-Lexikon

Fachbegriffe aus der Welt der Fonds

Klar. Einfach. Verständlich.

Wir möchten, dass unsere Vorsorge- und Anlagelösungen für Sie klar, einfach und verständlich sind. Doch um einige Fachbegriffe kommen wir nicht umhin. In unserem Fonds-Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe.

A
  • Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer. Sie wird vor allem auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren erhoben. Die depotführende Bank behält die Steuer ein und führt sie direkt an die Finanzverwaltung ab. Mit der Zahlung ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Außerdem unter Umständen ausländische Quellensteuer, die direkt im Ursprungsland erhoben wird. Diese im Ausland gezahlten Steuern kann der Anleger im Inland anrechnen lassen.
  • Investmentfonds mit einem Absolute-Return-Charakter versuchen unabhängig von der Marktlage einen positiven Ertrag für ihre Anleger zu erzielen. Sie streben ein solches Ergebnis meist auf Jahressicht an. Sie zielen dabei häufig auf einen moderaten, aber möglichst schwankungsarmen Mehrertrag gegenüber der am Geldmarkt erzielbaren Rendite. Um dieses Ziel zu erreichen, investieren Absolute-Return-Produkte meist flexibel in mehrere unterschiedliche Anlagesegmente.
  • Eine Aktie ist ein Wertpapier. Die Inhaber von Aktien (Aktionäre) sind Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Somit sind sie an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) beteiligt. Aber auch an Kursrückschlägen.
  • Aktienfonds investieren ausschließlich oder überwiegend in Aktien. Je nach Anlageschwerpunkt – Aktien bestimmter Branchen, Länder oder Regionen – entwickeln sich Aktienfonds sehr unterschiedlich. Wegen der breiten Streuung in eine Vielzahl von Unternehmen ist das Anlagerisiko geringer als bei einzelnen Aktien. Langfristig verzeichnen Aktienfonds in der Regel höhere Wertzuwächse als Rentenfonds. Sie unterliegen aber auch stärkeren Kursschwankungen. Sie eignen sich insbesondere für risikoorientierte Anleger.
  • Die Aktienquote gibt Auskunft über den Aktienanteil eines Investmentfonds. Sie wird in Prozent angegeben.
  • Die Anlagebedingungen (früher „Vertragsbedingungen“) eines Investmentfonds regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Anteilinhabern und der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die „Allgemeinen Anlagebedingungen“ geben den wesentlichen Rechtsrahmen für Investmentfonds vor. Die „Besonderen Anlagebedingungen“ beinhalten die spezifischen Regeln eines Fonds. Die Anlagebedingungen müssen von der BaFin genehmigt sein. Sie sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Siehe auch „Verkaufsprospekt“.
  • Mit einer Anleihe leiht der Anleger (Gläubiger) dem Herausgeber der Anleihe (Aussteller/Emittent) einen bestimmten Betrag für eine gewisse Zeit. Der Aussteller verpflichtet sich, dem Anleger diesen Betrag am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Außerdem zahlt er ihm in bestimmten Abständen Zinsen. In den meisten Fällen jährlich,. Der Aussteller beschafft sich mit dem Wertpapier Kapital. Der Gläubiger erhält eine verzinsliche Geldanlage. Aussteller von Anleihen sind in der Regel staatliche Stellen, Banken oder Unternehmen. Anleihen heißen auch Rentenpapiere, verzinsliche Wertpapiere oder Schuldverschreibungen.
  • Durch die Bildung verschiedener Anteilklassen kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft für einen Fonds Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgeben. Diese Unterschiede können sich z.B. auf Folgendes beziehen: Die Ertragsverwendung (Ausschüttung/Thesaurierung), Gebührenstruktur, Währung des Anteilpreises oder auch auf die Mindestanlagesumme.
  • Der Anteilpreis ist der Preis eines Fondsanteils. Er berechnet sich, indem man das gesamte Fondsvermögen (Gesamtvermögen) durch die Anzahl aller ausgegebenen Anteilscheine teilt. Das Gesamtvermögen setzt sich dabei aus sämtlichen im Fonds befindlichen Wertpapieren (z.B. Aktien / Anleihen) sowie dem Barvermögen zusammen. Der Anteilpreis entspricht in der Regel dem Rücknahmepreis der Publikumsfonds. Entweder veröffentlicht die Verwahrstelle den Anteilpreis gemeinsam mit der Fondsgesellschaft. Oder die Fondsgesellschaft ermittelt und veröffentlicht den Anteilpreis unter Kontrolle der Verwahrstelle. Beides geschieht grundsätzlich börsentäglich. Der Anteilpreis heißt manchmal auch Anteilwert oder Nettoinventarwert.
  • Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen. Anleger müssen die Zulage im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen. Die Auszahlung der Zulage erfolgt erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist (sechs Jahre Einzahldauer und ein Jahr Ruhephase). Für Wertpapier-Sparverträge wird ein jährlicher Betrag bis höchstens 400 Euro mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent staatlich gefördert. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Für Ledige gilt ein zu versteuerndes Einkommen bis 20.000 Euro. Für Verheiratete verdoppelt sich die Grenze auf 40.000 Euro. Siehe auch „Vermögenswirksame Leistungen“.
  • Asset Allocation ist die englische Bezeichnung für die Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlageklassen (zum Beispiel Aktien, Anleihen und Geldmarktpapiere). Außerdem kann das Kapital auf mehrere Regionen, Länder, Branchen oder Währungen gestreut werden. Ziel ist es, Rendite und Risiko der Anlage zu optimieren.
  • Das Auflegungsdatum gibt den Zeitpunkt an, ab dem Anteile des Investmentfonds zum ersten Mal zum Kauf angeboten wurden.
  • Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Er wird üblicherweise als Prozentsatz auf Basis des Anteilpreises angegeben. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im Wesentlichen von der Art des Investmentfonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Mit dem Ausgabeaufschlag werden die Vertriebskosten gedeckt. Im veröffentlichten Ausgabepreis ist der Ausgabeaufschlag bereits berücksichtigt. Siehe auch „Ausgabepreis“.
  • Der Ausgabepreis ist der Preis, zu dem Anleger Investmentfondsanteile kaufen. Die Höhe des Ausgabepreises ergibt sich aus dem Anteilpreis zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Der Ausgabepreis wird ebenso wie der Rücknahmepreis in der Regel börsentäglich ermittelt. Er erscheint z. B. in Tageszeitungen und im Internet.
  • Hier erhalten die Anleger in der Regel jährlich eine Ausschüttung. Nach dem Ende des Fondsgeschäftsjahres werden die Erträge des Investmentfonds an die Anteilsinhaber (Fondsanleger) ausgeschüttet. Der Anteilpreis des betreffenden Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Siehe auch „Thesaurierende Investmentfonds“.
  • Bei einem Auszahlplan erhält ein Anleger regelmäßige Auszahlungen aus seinem angesparten Kapitalvermögen. Der Betrag stammt aus dem Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Investmentfondsanteilen.
B
  • Die Abkürzung BaFin steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie vereint seit Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die BaFin ist eine selbstständige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie ist nur im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integeres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Die BaFin erteilt u. a. den Kreditinstituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Außerdem überwacht sie die Einhaltung der Gesetze und sonstiger Vorschriften, die für die Gesellschaften und Institute gelten. Siehe auch „Kapitalanlagegesetzbuch“.
  • Die Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab, an dem die Leistung (Wertentwicklung) eines Investmentfonds gemessen wird. Als Maßstab dient meist ein Index (z. B. DAX), der die Marktentwicklung widerspiegelt. Ziel eines Investmentfonds ist es in der Regel, die Wertentwicklung der Benchmark zu schlagen.
  • Siehe „Standardwerte“.
  • Börsen sind Handelsplätze für Wertpapiere und Waren (insbesondere Rohstoffe). Die traditionellen Börsen mit Händlern auf dem Parkett sind in den meisten Fällen durch elektronische Börsen ersetzt worden. Die Feststellung der Kurse richtet sich laufend nach Angebot und Nachfrage.
  • Die Fähigkeit eines Schuldners, Zinsen oder Kapital zurückzuzahlen (Kreditwürdigkeit).
  • Die Bruttowertentwicklung ist eine Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds. Sie entspricht der BVI-Methode: Die Wertentwicklung ist dabei die prozentuale Veränderung zwischen dem Vermögen am Anfang und am Ende des Anlagezeitraums. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So werden die Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Investmentfonds untereinander vergleichbar. Weitere Kosten, die sich mindernd auf die Wertentwicklung auswirken können, werden bei der Bruttowertentwicklung nicht berücksichtigt. Beispielsweise der Ausgabeaufschlag oder die Depotgebühren. Siehe auch „Nettowertentwicklung“.
  • Die Abkürzung BVI steht für Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Der BVI vertritt die Interessen der deutschen Fondsgesellschaften gegenüber Politik und Regulatoren. Außerdem bietet er ein Forum für den Austausch innerhalb der Investmentbranche.
  • Siehe „Bruttowertentwicklung“.
C
  • Siehe „Durchschnittspreiseffekt“.
D
  • Als Dachfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die ihr Vermögen in andere Investmentfonds anlegen. Diese können Investmentfonds der eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft sein. Oder aber auch Investmentfonds anderer Gesellschaften (sogenannte Fremdfonds). Dadurch kann eine noch größere Risikostreuung als bei einzelnen Investmentfonds erzielt werden.
  • DAX ist die Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Dieser wird aus den 30 größten deutschen Aktienwerten berechnet - gewichtet nach dem Börsenwert (Marktkapitalisierung) des Unternehmens und Börsenumsatz. Er gilt als Indikator für die Kursentwicklung des gesamten deutschen Aktienmarktes.
  • Ein Depot ist ein Anlagekonto, in dem die Wertpapiere eines Anlegers zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegt werden. Beispielsweise Investmentfondsanteile.
  • Derivate sind Finanzprodukte (bspw. Optionen, Futures, Swaps, etc.), deren Wert sich von der Entwicklung eines anderen Finanzproduktes (Basiswert), bspw. einer Aktie ableitet. Derivate sind so konstruiert, dass sie die Entwicklung der Preise des Basiswertes (steigende oder fallende Kurse) nachvollziehen. In der Regel steigen oder fallen die Kurse von Derivaten im Vergleich zum Basispreis daher überproportional stark.
  • Siehe „Risikostreuung“.
  • Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.
  • Die Dividendenrendite ist eine klassische Kennzahl zur Bewertung einer Aktie. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Dividendenhöhe zum Kurswert der Aktie (in Prozent).
  • Anleger profitieren vom sogenannten Durchschnittspreiseffekt, wenn sie regelmäßig Anteile an Investmentfonds für einen gleich hohen Betrag kaufen. Bei höheren Kursen erhalten sie weniger Anteile, bei niedrigeren Kursen mehr. Langfristig erreichen Anleger damit in der Regel einen günstigen durchschnittlichen Anteilpreis. Diese Ausnutzung von Kursschwankungen heißt auch Cost-Average-Effekt.
E
  • Bei einer Einmalanlage kaufen Anleger einmalig Fondsanteile zu einem größeren Betrag.
  • Die empfohlene Anlagedauer ist der Zeitraum, über den Anleger Investmentfondsanteile erfahrungsgemäß halten sollten. Bei der empfohlenen Anlagedauer handelt es sich um eine Richtgröße. Sie berücksichtigt den Ausgabeaufschlag.
  • Siehe „Auszahlplan“.
  • Siehe „Ausschüttende Investmentfonds“
  • Man unterscheidet zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds. Ausschüttende Investmentfonds schütten zum Abschluss des Fondsgeschäftsjahres Erträge an die Anteilinhaber aus. Thesaurierende Investmentfonds schütten die Erträge nicht aus, sondern legen sie wieder im Investmentfonds an. Siehe „Ausschüttende Investmentfonds und Thesaurierende Investmentfonds“.
  • Investmentfonds, deren Anteile an der Börse gehandelt werden. Meist handelt es sich dabei um Fonds, die einen bestimmten Index (z.B. DAX) abbilden.
F
  • Siehe „Investmentfonds“
  • Verschiedene Fondstypen unterscheiden sich nach der Art der im Investmentfonds investierten Anlageklassen und Anlageregionen. Ein Investmentfonds kann zum Beispiel vor allem in Aktien und Anleihen aus europäischen Ländern investiert sein. Oder seinen Schwerpunkt auf bestimmte Branchen oder Themen (Bau, Luftfahrt, etc.) legen.
  • Das Fondsgeschäftsjahr bezieht sich auf einen einzelnen Investmentfonds und umfasst in der Regel zwölf Monate. Es muss nicht mit dem Geschäftsjahr der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder dem Kalenderjahr übereinstimmen.
  • Siehe „Kapitalverwaltungsgesellschaft“.
  • In der Regel verwalten Fondsmanager das Vermögen der Investmentfonds einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Spezialisten beobachten und analysieren die Finanzmärkte. Und entscheiden über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Dabei berücksichtigen sie die Anlagegrundsätze und gesetzlichen Anlagegrenzen.
  • Rankings sortieren Investmentfonds mit gleichem oder sehr ähnlichem Anlagefokus nach rechnerischen Kriterien, um sie zu vergleichen. Diese ergibt sich aus vergangenheitsbasierten Daten. Bei Investmentfonds sind das häufig die Wertentwicklung oder die Volatilität.
  • Als Fondsrating wird die Bewertung eines Investmentfonds durch unabhängige Ratingagenturen wie beispielsweise Morningstar bezeichnet. Für ein Fondsrating wird neben quantitativen Faktoren eine Vielzahl von qualitativen Kriterien berücksichtigt. Kriterien sind hier z. B. das Risikomanagementsystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Investmentprozess des Investmentfonds und die Erfahrung des Fondsmanagers. Im Gegensatz zu Rankings erheben Ratings den Anspruch der Prognosequalität.
  • Bei einem Fondstausch können Anteile zwischen verschiedenen Investmentfonds getauscht werden. Vorhandene Anteile werden zum Rücknahmepreis verkauft. Der erzielte Wert wird in Anteilen eines anderen Investmentfonds investiert.
  • Das Fondsvermögen ist die Gesamtheit aller in einem Investmentfonds befindlichen Vermögenswerte. Siehe auch „Investmentfonds“.
  • Ein Freistellungsauftrag ermöglicht Privatanlegern, Kapitalerträge bis zu einer festen, gesetzlich vorgegebenen Höhe vom Steuerabzug freizustellen. Jeder Privatanleger kann ihn einfach bei seiner Bank erteilen. Der maximal mögliche Freistellungsbetrag liegt bei 801 Euro für Alleinstehende („Sparer-Pauschbetrag“). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich. Der Gesamtbetrag kann auf verschiedene Banken in Deutschland aufgeteilt werden. Liegt der Freistellungsauftrag rechtzeitig vor, wird die Ausschüttung bis zur Höhe des Freistellungsauftrages ohne Steuerabzug wieder angelegt. Wird er nachträglich im laufenden Kalenderjahr eingereicht, erfolgt die Erstattung durch die Bank.
  • Ein Future (auch Terminkontrakt) ist ein verbindlicher Börsenvertrag (Kontrakt) zwischen zwei Parteien, eine Art von börsengehandelten Termingeschäften. Ein solcher Vertrag ist charakterisiert durch die verpflichtende Lieferung (für den Verkäufer) beziehungsweise verpflichtende Abnahme (für den Käufer). Für den Abschluss eines Futures fallen keine Kosten in Form von Prämien an.
G
  • Eine gedeckte Anleihe zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Anlegern einen doppelten Ausfallschutz bietet. Für eine gedeckte Anleihe haftet zum einen das ausgebende Finanzinstitut (meist eine Bank). Zum anderen sind die Gläubiger durch einen Bestand an Sicherheiten gegen Verluste geschützt.
  • Siehe „Laufende Kosten“.
H
  • Die Fondsgesellschaft muss über jeden Investmentfonds jeweils zur Hälfte des Geschäftsjahres einen Halbjahresbericht erstellen. Dieser Bericht muss zwei Monate nach dem Halbjahresstichtag veröffentlicht werden.
I
  • Man spricht von Inflation, wenn das Preisniveau anhaltend steigt. Oder wenn das Geld an Kaufkraft verliert. Das gebräuchliche Maß für die Entwicklung der Kaufkraft des Geldes ist die Veränderung der Verbraucherpreise. Verbraucherpreise basieren auf Warenkörben, die das Verhalten von Konsumenten widerspiegeln. Geldentwertung misst man, indem man den Preis eines Warenkorbes im Betrachtungszeitraum ins Verhältnis setzt zu dessen Preis in einem Vergleichszeitraum. Man spricht heutzutage von Preisstabilität, wenn die Verbraucherpreise zwischen null und zwei Prozent ansteigen.
  • Investment Grade ist die Bezeichnung für Anleihen mit guter Bonität, das bedeutet mit hoher Kreditwürdigkeit. Dadurch besitzen sie „Investmentqualität“. Der Begriff wird häufig in Abgrenzung zu Junk Bonds verwendet. Das sind Anleihen mit sehr schlechter Bonität. Als Untergrenze für Investment Grade-Anleihen gilt ein Rating von BBB- (Standard & Poor’s) oder Baa3 (Moody’s).
  • Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft bündelt die Gelder vieler Anleger. Und legt sie nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Prinzip der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte an. Investmentfonds können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden. Nach den Vermögenswerten: Beispielsweise Aktienfonds und Rentenfonds. Nach der Ertragsverwendung: Ausschüttende und thesaurierende Investmentfonds. Und nach der Kostenstruktur: Mit oder ohne Ausgabeaufschlag. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft kann mehrere Investmentfonds auflegen. Sie muss diese jedoch mit verschiedenen Bezeichnungen von einer unabhängigen Verwahrstelle verwahren lassen.
  • Der Investmentprozess umfasst alle Schritte, die das Fondsmanagement bei einer Investition durchläuft: Von der Analyse des Marktes, über die Portfoliokonstruktion bis zur laufenden Risikokontrolle und mehr. Die Ausgestaltung des Investmentprozesses ist produktabhängig. Ein genau festgelegter Investmentprozess ist die Voraussetzung für nachvollziehbare Anlageentscheidungen im Rahmen eines aktiven Fondsmanagements.
  • Siehe „Investmentfonds“.
  • ISIN ist die Abkürzung für International Security Identification Number. Der zwölfstellige Code dient der eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren. Er soll deren internationalen Handel erleichtern. Der ISIN-Code beginnt mit einem zweistelligen Ländercode, gefolgt von einer zehnstelligen alphanumerischen Kennung.
J
  • Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für jedes ihrer Sondervermögen einen Jahresbericht veröffentlichen. Dies muss bis spätestens vier Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres passieren. Der Bericht enthält stichtagbezogen u.a. eine genaue Vermögensaufstellung und Angaben zur Fondsentwicklung. Dazu kommen eine Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie die Höhe der Ausschüttung.
  • Kunden erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung. Sie informiert über die Art und Höhe der an das Finanzamt abgeführten Steuern und Abgaben.
K
  • Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz „KVG“) legt Geld für Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung an. Sie investiert dabei in unterschiedliche Vermögenswerte. Das können zum Beispiel Wertpapiere und Geldmarktpapiere sein.
  • Das Kapitalanlagegesetzbuch (kurz „KAGB“) ist ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und deren Verwalter. Dieses Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger. Es umfasst offene und geschlossene Investmentfonds. Außerdem reguliert es die Verwalter von OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und AIF (Alternative Investmentfonds). Siehe auch „AIF“, „OGAW“, „OGAW-Richtlinie“.
  • Beide Abkürzungen sind die englische Bezeichnung für die wesentlichen Anlegerinformationen. KID steht für „Key Investor Document“, KIID für „Key Investor Information Document“. Siehe „Wesentliche Anlegerinformationen“.
L
  • Die Kosten eines Fondsgeschäftsjahres im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvolumen des Geschäftsjahres. Zu den laufenden Kosten zählen z. B. die Verwaltungsvergütung, die Verwahrstellenvergütung und die Kosten der Wirtschaftsprüfung. Dazu kommen die Kosten für den Druck der Jahres- und Halbjahresberichte. Nicht berücksichtigt werden hingegen die Transaktionskosten (Kosten für Käufe und Verkäufe). Die laufenden Kosten für das vorherige Geschäftsjahr werden im Jahresbericht des Investmentfonds unter der Bezeichnung „Gesamtkostenquote“ veröffentlicht. In die Berechnung der laufenden Kosten der Dachfonds fließen zusätzlich die laufenden Kosten der einzelnen Zielfonds ein. Bei neu aufgelegten Investmentfonds erfolgt eine Kostenschätzung, die allerdings nur in den wesentlichen Anlegerinformationen veröffentlicht wird.
  • Bei verzinslichen Wertpapieren – Anleihen, Renten oder Bonds – die Zeit von der Auflegung (Emission) bis zur Rückzahlung (Fälligkeit).
M
  • Mischfonds kombinieren verschiedene Anlageklassen wie z. B. Aktien und Anleihen in einer Anlage. Das Mischungsverhältnis ist je nach Investmentfonds anders. Ein höherer Anteil an Anleihen spricht defensive Anleger an. Ein höherer Aktienanteil ist für dynamische Anleger passender. Mischfonds zeichnen sich aufgrund des Anteils der Anleihen in der Regel durch eine geringere Schwankungsbreite aus als reine Aktienfonds. Sie eignen sich insbesondere für Anleger mit mittel- bis langfristigem Anlagehorizont.
  • Das Kapitalvermögen einer von einem Vormund betreuten Person (Mündel) muss laut § 1806 BGB sicher angelegt werden. Nach § 1807 BGB gelten insbesondere Anleihen als mündelsicher. Es gibt keine generelle Genehmigung für die Anlage von Mündelgeld in Investmentfonds. Deshalb muss immer vor der Depoteröffnung die Erlaubnis des jeweiligen Betreuungsgerichts vorhanden sein. Das Gericht entscheidet dann ausschließlich im Einzelfall.
N
  • Nebenwerte sind Aktien von Unternehmen, die nicht in einem Standardwerte-Index (in Deutschland z. B. dem DAX) gelistet sind. Sie haben – im Vergleich zu anderen Aktien des entsprechenden Landes – einen mittleren bis geringen Börsenwert. Darüber hinaus gehören diese in der Regel nicht zu den umsatzstärksten Aktien eines Börsenplatzes.
  • Die Nettowertentwicklung ist eine Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds. Sie entspricht grundsätzlich der Berechnungsweise der Bruttowertentwicklung. Allerdings wird hier neben den auf Fondsebene anfallenden Kosten (wie z. B. Verwaltungsvergütung) der Ausgabeaufschlag berücksichtigt. Dieser fällt im ersten Jahr beim Kauf der Investmentfonds-Anteile an. Daher unterscheidet sich die Brutto- von der Nettowertentwicklung auch nur in diesem Jahr. Weitere Kosten, wie z. B. Depotführungsgebühren, die sich mindernd auf die Wertentwicklung auswirken können, werden bei der Nettowertentwicklung nicht berücksichtigt. Siehe auch „Bruttowertentwicklung“.
  • Statt einem Freistellungsauftrag kann ein Kapitalanleger seiner Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Das Finanzamt stellt sie dem Anleger aus, wenn er bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet. Sie bestätigt, dass der Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Deshalb steht ihm der Ertrag aus dem Besitz an Wertpapieren ohne Steuerabzug zu.
  • Eine Notenbank ist das einzige Geldinstitut, das in einem Land oder einer Währungsgemeinschaft das Recht hat, Banknoten auszugeben. In Europa ist dies die Europäische Zentralbank (kurz „EZB“).
O
  • OGAW ist die Abkürzung für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. Sie bezeichnet Investmentfonds, die den Investitionsvorgaben der OGAW-Richtlinie der Europäischen Union entsprechen. Diese Vorgaben sollen den Anlegern ein Mindestmaß an Verbraucherschutz bieten. OGAW und deren Verwalter unterliegen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie der Aufsicht der BaFin. OGAW heißen im Englischen UCITS: Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities.
  • Die OGAW-Richtlinie koordiniert die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der OGAW in Europa. Sie definiert damit die Anforderungen an Investmentfonds und Fondsgesellschaften. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Regelung der zulässigen Vermögensgegenstände, in die ein OGAW investieren darf.
  • Eine Option gibt dem Käufer das Wahlrecht, ein bestimmtes, vorher vertraglich vereinbartes Angebot wahrzunehmen oder abzulehnen. Das ist entweder innerhalb einer bestimmten Frist während der Laufzeit möglich oder am Laufzeitende. Es gibt Kauf- (Call) und Verkaufs- (Put) Optionen. Optionen werden an Terminbörsen auf Futures oder andere Basiswerte gehandelt. Wird eine Option am letzten Handelstag nicht ausgeübt beziehungsweise vorher verkauft, verfällt sie.
P
  • Siehe „Wertentwicklung“.
  • Ein Pfandbrief ist nach deutschem Recht eine von einer Pfandbriefbank ausgegebene Anleihe. Neben der Kreditwürdigkeit der herausgebenden Bank steht ihm bei Insolvenz dieser Bank eine sogenannte Deckungsmasse als zusätzliche Sicherheit zur Verfügung. (Zum Beispiel Grundpfandrechte, Forderungen gegen die öffentliche Hand.)
  • Anteile an Publikumsfonds stehen grundsätzlich jedem zum Erwerb offen. Dies gilt für private wie institutionelle Anleger (z.B. Stiftungen). Sie können außerdem börsentäglich zurückgegeben werden. Zum Schutz von Kleinanlegern gelten für sie strengere Regeln als bei Spezialfonds. Diese werden in der Regel nur für institutionelle Anleger aufgelegt. Siehe auch „Spezialfonds“.
R
  • Ein Rating gibt Auskunft über die Bonität, das heißt die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Unabhängige Ratingagenturen bedienen sich bei dieser Klassifizierung bestimmter Kennziffern, sog Rating-Skalen: z. B. von AAA für beste Bonität bis D für mangelnde Zahlungsfähigkeit. Anerkannte Ratingagenturen sind Moody's und Standard & Poor's. Siehe auch „Investment Grade“.
  • Die Rendite ist der Gesamterfolg einer Vermögensanlage. Sie besteht in der Regel aus Zins- und Dividendenerträgen sowie den Kursveränderungen, in Relation zum investierten Kapital. Die Rendite wird üblicherweise in Prozent angegeben und bezieht sich meist auf ein Jahr (p.a.). Die Rendite wird auch als Wertzuwachs bezeichnet.
  • Rentenfonds investieren ausschließlich oder größtenteils in Anleihen. Das sind z. B. Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen. Die Kursschwankungen der Rentenfonds sind in der Regel geringer als bei Aktienfonds. Allerdings ist die Wertentwicklung im Durchschnitt auf lange Sicht vergleichsweise niedriger. Rentenfonds bieten im Allgemeinen mehr Sicherheit durch laufende Erträge aus verzinslichen Wertpapieren.
  • Siehe „Anleihe“.
  • Bezeichnung für die aktive Steuerung und Begrenzung von Risiken einer Kapitalanlage. Bei aktiv verwalteten Investmentfonds ist ein permanentes Risikomanagement fester Bestandteil des Anlageprozesses. Ein wirkungsvolles Risikomanagement ist mindestens so wichtig wie die Erzielung attraktiver Renditen. Es gehört zu den Kernkompetenzen erfolgreicher Vermögensverwalter.
  • Die Anlage in Investmentfonds unterliegt dem gesetzlich geregelten Grundsatz der Risikostreuung. Durch eine breite geografische, währungs- und branchenbezogene Verteilung der Anlage auf verschiedene Wertpapiere wird ein optimaler Risikoausgleich angestrebt. Diese Risikostreuung wird auch Diversifikation genannt.
  • Einige Fondsgesellschaften erheben nicht nur beim Kauf von Investmentfondsanteilen eine Gebühr, sondern auch zusätzlich bzw. alternativ beim Verkauf. Der Rücknahmeabschlag wird üblicherweise als Prozentsatz auf Basis des Anteilpreises angegeben. Die Höhe hängt in der Regel von der Haltedauer der Investmentfondsanteile beim Anleger ab. Je länger der Anleger die Investmentfondsanteile im Depot hält, desto niedriger ist in der Regel der Rücknahmeabschlag.
  • Der Rücknahmepreis ist der Preis, zu dem Investmentfondsanteile im Falle eines Verkaufs abgerechnet werden. Er entspricht dem Anteilpreis zum Stichtag von dem ggf. der Rücknahmeabschlag abgezogen wird. Der Rücknahmepreis wird ebenso wie der Ausgabepreis in der Regel börsentäglich errechnet und in diversen Medien veröffentlicht. Beispielsweise in Tageszeitungen oder im Internet.
S
  • Siehe „Anleihe“.
  • Investmentfonds gelten als Sondervermögen. Das bedeutet: Nach deutschem Recht übernimmt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung der Investmentfonds. Die Verwahrung der Wertpapiere muss von einer unabhängigen Verwahrstelle übernommen werden. Außerdem muss das Sondervermögen getrennt von den Vermögenswerten der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten werden. Auf diese Weise ist das Fondsvermögen insolvenzgeschützt. Siehe auch „Investmentfonds“.
  • Mit einem Sparplan erwirbt ein Anleger über einen längeren Zeitraum durch regelmäßige Einzahlungen von Geldbeträgen (Sparraten) Investmentfondsanteile. Ziel ist ein kontinuierlicher Vermögensaufbau. Die Sparrate wird in der Regel bequem per SEPA-Lastschrift vom Girokonto eingezogen. Wichtig: Der Anleger geht damit keine laufende Zahlungsverpflichtung ein. Auf schriftlichen Widerruf kann er jederzeit die Höhe der Sparrate ändern. Oder die Einzahlung für einen gewissen Zeitraum aussetzen. Außerdem sind jederzeit Sonderzahlungen möglich.
  • Siehe „Arbeitnehmer-Sparzulage“.
  • Spezialfonds sind nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern einem begrenzten Anlegerkreis vorbehalten. Dadurch unterscheiden sie sich von Publikumsfonds. Meist investierten institutionelle Anleger wie z. B. Versicherungen oder Pensionskassen in Spezialfonds. Siehe auch „Publikumsfonds“.
  • Standardwerte sind Aktien sehr großer, international bekannter Unternehmen. Sie haben eine hohe Marktkapitalisierung und einen wesentlichen Anteil am gesamten Umsatz eines Börsenplatzes. Ihre Kurse gehen in der Regel in die Berechnung der gebräuchlichsten Leitindizes ein. In Deutschland zum Beispiel in den DAX.
  • Ein Swap ist ein Tauschgeschäft, das in der Regel zwischen zwei Vertragspartnern vereinbart wird. Bei einem Swap findet ein Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen statt. Üblicherweise werden Währungs-, Zins- oder Ausfallrisiken getauscht. Es handelt sich dabei um außerbörsliche Geschäfte.
T
  • Thesaurierende Investmentfonds legen am Ende des Fondsgeschäftsjahres die erwirtschafteten Erträge sofort wieder im Fondsvermögen an. Dadurch unterscheiden sie sich von ausschüttenden Investmentfonds. Siehe auch „Ausschüttende Investmentfonds“.
 V
  • Der Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in einen Investmentfonds nötig sind. Hierzu zählen z. B. das Anlageziel und die Anlagepolitik des Investmentfonds. Dazu kommen seine Kostenstruktur sowie ausführliche Risikohinweise. Der Verkaufsprospekt enthält außerdem die Anlagebedingungen des Investmentfonds. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für jeden von ihr verwalteten Publikumsfonds einen Verkaufsprospekt veröffentlichen.
  • Manche Arbeitgeber beteiligen sich an der Vermögensbildung ihrer Mitarbeiter. Oftmals bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro im Monat. Für Wertpapier-Sparverträge wird ein jährlicher Betrag bis max. 400 Euro mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage staatlich gefördert. Die Arbeitnehmer-Sparzulage von 20% wird nur gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. (Zu versteuerndes Einkommen für Ledige 20.000 Euro und Verheiratete 40.000 Euro). Siehe auch „Arbeitnehmer-Sparzulage“.
  • Siehe „Anlagebedingungen“.
  • Um einen verstärkten Anlegerschutz zu gewährleisten, darf die Kapitalverwaltungsgesellschaft die von ihr aufgelegten Investmentfonds nicht selbst verwahren. Sie muss damit ein unabhängiges Kreditinstitut als Verwahrstelle (ehemals „Depotbank“) beauftragen. Die Verwahrstelle verwahrt die Wertpapiere auf eigens dafür eingerichteten Sperrkonten oder Sperrdepots. Diese sind getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft. Die Verwahrstelle ermittelt die börsentäglichen Ausgabe- und Rückgabepreise. Außerdem gibt sie Anteilscheine aus und nimmt sie zurück. Zudem überwacht sie das Fondsvermögen.
  • Für ihre Tätigkeit erhält die Verwahrstelle (ehemals „Depotbank“) eine Vergütung. Diese wird aus dem Fondsvermögen gezahlt. Die Vergütung setzt sich in der Regel folgendermaßen zusammen: aus den Kosten für die Verwahrung des Fondsvermögens sowie aus den Kosten für die Durchführungs- und Kontrollaufgaben der Verwahrstelle. Sie wird laufend dem Fondsvermögen entnommen. Somit ist sie bereits in der veröffentlichten Wertentwicklung des Investmentfonds enthalten.
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung eines Investmentfonds einen festgesetzten Prozentsatz des Fondsvermögens als Vergütung. Sie wird laufend dem Fondsvermögen entnommen. Und ist somit bereits in der veröffentlichten Wertentwicklung des Investmentfonds enthalten.
  • Siehe „Anleihe“.
  • Volatilität bezeichnet die Intensität der Schwankungen eines Wertpapiers (z.B. Aktienkurs, Investmentfondsanteil) oder eines Index (z.B. DAX) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Schwankt der Kurs eines Wertpapiers stark, so besitzt das Papier eine hohe Volatilität. Es gilt dann als risikoreich. Dies bedeutet, dass zwar gute Chancen auf schnelle und hohe Kursgewinne bestehen. Jedoch ebenso schnell mit Verlusten gerechnet werden muss. Die Volatilität wird in Prozent ausgedrückt.
W
  • Wertentwicklung bezeichnet die prozentuale Veränderung des investierten Vermögens in einem bestimmten Zeitraum. Die Wertentwicklung eines Investmentfonds kann nach verschiedenen Methoden berechnet werden: Brutto- und Nettowertentwicklung. Siehe auch „Bruttowertentwicklung“, „Nettowertentwicklung“.
  • Ein Wertpapier verbrieft ein Vermögensrecht. Wertpapiere sind beispielsweise Aktien, Anleihen und Investmentfonds.
  • Die Wertpapiernummer (kurz „WKN“) ist ein numerischer oder alphanumerischer sechsstelliger Code. Mit ihr kann jedes Wertpapier eindeutig identifiziert werden, das in Deutschland gehandelt wird. Auf diese Weise wird der Wertpapierverkehr erleichtert. Neben der Wertpapier-Kennnummer wurde 2003 die ISIN eingeführt. Siehe auch „ISIN“.
  • Die wesentlichen Anlegerinformationen stellen eine kurze und aussagekräftige Information über einen Investmentfonds dar. Das Dokument unterliegt strikten gesetzlichen Vorgaben bzgl. Form und Inhalt. Es enthält Informationen zum Anlageziel und der Anlagepolitik, dem Risiko, den Kosten und der historischen Wertentwicklung des Investmentfonds. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, für jeden von ihnen verwalteten Publikumsfonds wesentliche Anlegerinformationen zu veröffentlichen. Diese werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. Sie werden auch WAI, KID oder KIID genannt. Siehe auch „KID/KIID“.
Z
  • Der Zwischengewinn besteht aus Zinserträgen oder Zinsansprüchen, die ein Investmentfonds innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, die aber noch nicht ausgeschüttet beziehungsweise wieder angelegt (thesauriert) wurden.