Kieferorthopädie für Kinder: Das zahlt die Kasse
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zahlen die Krankenkassen, wenn die kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist. Zu diesem Ergebnis kommt der Kieferorthopäde allerdings nur, wenn mittlere bis schwere Probleme vorliegen. Also wenn die Zahn- bzw. Kieferfehlstellung in der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 liegt. Auch dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur für die Standardbehandlung. Also z. B. nicht für:
- Komfortablere bzw. weniger schmerzhafte Maßnahmen
- Zahnfarbene und damit unauffällige Brackets
- „Unsichtbare“ Lingualzahnspangen
Bei leicht schiefen Zähnen (KIG 1 oder 2) gilt die Behandlung nicht als medizinisch notwendig. Das bedeutet, Sie müssen die Kosten für die Zahnspange Ihres Kindes selbst tragen.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnspange?
Auch wenn sie zahlt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für die kieferorthopädische Behandlung zunächst nur 80 % der Kosten. 20 % müssen Sie als Eigenanteil zahlen. Behandelt der Kieferorthopäde gleichzeitig ein Geschwisterkind, beträgt dessen Eigenanteil nur 10 %. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, müssen Sie das nachweisen. Dann bekommen Sie den Eigenanteil von der Kasse zurück.
Einfacher ist es, wenn Sie für Ihr Kind eine private Zusatzversicherung für Kieferorthopädie abgeschlossen haben. Etwa den Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder von ERGO. Damit sind sogar kieferorthopädische Behandlungen versichert, die bei Vertragsbeginn schon angeraten waren. Oder sogar bereits begonnen hatten.
Kieferorthopädie für Erwachsene: Das zahlt die Kasse
Bei Erwachsenen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen meist gar nichts. Jedenfalls nicht für lose Zahnspangen oder Aligner, die Ihnen zu schöneren Zähnen verhelfen sollen. Nur bei besonders schweren Kieferanomalien übernehmen die Kassen die Kosten. Also bei Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen, die neben kieferorthopädischen auch kieferchirurgische Maßnahmen notwendig machen. Ist ein Unfall der Grund für die kieferorthopädische Behandlung, zahlen die Krankenkassen ebenfalls.
Im den meisten Fällen bedeutet das: Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen die Rechnungen ihres Kieferorthopäden komplett aus eigener Tasche zahlen.
Tipp: Für Erwachsene bietet ERGO Zahnzusatzversicherungen für ganz unterschiedliche Bedürfnisse an. Den ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder können Sie für maximal 17-Jährige abschließen. Er leistet dann, bis der Versicherte 21 Jahre alt ist.