Mit diesem Rundumschutz können Sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Sie erhalten zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 % Kostenerstattung für:
- Kunststofffüllungen
- Inlays und Onlays aus Gold oder Keramik
- Knirscherschienen
- Wurzelbehandlungen
- Parodontosebehandlungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Individualprophylaxe
Außerdem gibt es bis zu 90 % für:
- Implantate
- Hochwertigen Zahnersatz wie Keramikkronen oder Brücken
Entscheiden Sie sich bei Zahnersatz für die Regelversorgung, beträgt die Erstattung sogar bis zu 100 %.