Jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, finanziert durch Gehaltsumwandlung. Ihr Arbeitgeber ist i. d. R. verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % des von Ihnen umgewandelten Betrags zu leisten. Ihr Beitrag ist staatlich gefördert. Falls noch keine bAV bei Ihrem Arbeitgeber besteht, können Sie eine Direktversicherung verlangen.
Übrigens: Auch Minijobber im ersten Dienstverhältnis können die Vorteile einer Versorgung mit einer Direktversicherung nutzen.