ERGO Basis-Rente Balance
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Eintrittsalter der versicherten Person
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- Ab 18 Jahren
- Bei laufendem Beitrag: max. 79 Jahre
- Bei Einmalbeitrag: max. 82 Jahre
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Mindestaufschubzeit
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- Bei laufendem Beitrag: 5 Jahre
- Bei Einmalbeitrag: 2 Jahre
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Rentenbeginnalter
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- Mind. 62. Lebensjahr
- Max. 85. Lebensjahr; bei eingeschlossener Berufsunfähigkeitsrente Abweichung möglich
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Dauer und Beginn der Verfügungsphase
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- Max. 10 Jahre
- Max. Alter bei Beginn der Verfügungsphase: 84 Jahre
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Flexible Altersgrenze
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Flexibler Rentenbeginn innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase möglich, frühestens ab dem 62. Lebensjahr
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Beitragszahlung
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Sie können die Beiträge beliebig erhöhen oder senken. Auch Beitragspausen oder flexible Zuzahlungen sind möglich. Erhöhungen können bis zur max. Förderhöchstgrenze erfolgen.
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Mindestbeitrag
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25 € monatlich (ohne Zusatzversicherung)
- Einmalbeitrag: 2.500 €
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Zuzahlung
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- Ab Beginn bis zu 4 Mal im Jahr möglich
- Mind. 500 €
- Max. bis zur Förderhöchstgrenze pro Jahr
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Mindestrente
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300 € jährlich
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Auszahlung
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Entnahmen aus dem Fondsguthaben und dem Sicherungsvermögen sind ausgeschlossen.
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Todesfallleistung zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
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- Vor Rentenbeginn: Die Todesfallleistung entspricht dem Wert des Vertragsguthabens. Die Leistung erfolgt ausschließlich als Verrentung. Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine lebenslange Rente, Kinder eine Waisenrente (Zeitrente). Und zwar, solange sie kindergeldberechtigt sind – max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Nach Rentenbeginn: Einschluss einer Rentengarantiezeit: Stirbt die versicherte Person innerhalb der Rentengarantiezeit, erhalten die Hinterbliebenen aus dem Barwert der noch ausstehenden Rentenzahlungen eine Rente (s. o.).
- Partnerrente: Bei Einschluss einer Partnerrente zahlt die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG bei Tod der versicherten Person an den Partner eine lebenslange Rente, sobald dieser das 62. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der Partnerrente kann zwischen 1 und 100 % der neu berechneten Rente gewählt werden (mind. 300 € pro Jahr).
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Rentengarantiezeit
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0 bis 45 Jahre (max. Dauer abhängig von der durchschnittlichen Lebenserwartung)
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Rentenberechnung
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Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG berechnet die lebenslange Altersrente zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme aus dem dann vorhandenen Vertragsguthaben (Fondsguthaben zzgl. Deckungskapital).
Für die Berechnung der lebenslangen Altersrente gilt der zu Vertragsbeginn garantierte Rentenfaktor je 10.000 € Vertragsguthaben.
Günstigerprüfung mit dem dann gültigen Rechnungszins: Zum Rentenbeginn ermittelt die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG den Rentenfaktor neu. Ist dieser höher als der zu Vertragsbeginn garantierte Rentenfaktor, gilt: ERGO garantiert bei Rentenbeginn diesen höheren Rentenfaktor. Ist die sich daraus ergebende Rente niedriger als die garantierte Mindestrente, zahlt ERGO die garantierte Mindestrente.
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Optional
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Berufsunfähigkeit
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Beitragsbefreiung (BUB) und Berufsunfähigkeitsrente (BUR) für die Dauer der Berufsunfähigkeit – max. für die vereinbarte Leistungsdauer
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Einschluss einer Partnerrente
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Rentenfaktor-Plus
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Ihnen wird ein Rentenfaktor mit dem aktuell gültigen Rechnungszins von derzeit 0,25 % p. a. für die Rentenberechnung garantiert. Diese Option ist mit einem Mehrbeitrag verbunden.
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Automatische Anpassung
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Jährliche Beitragserhöhung mind. 2 %, max. 10 %
Bei eingeschlossener BU-Rente: Jährliche Beitragserhöhung mind. 2 %, max. 5 %
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ERGO Basis-Rente Index
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Eintrittsalter der versicherten Person
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15 bis 72 Jahre (bei laufendem Beitrag und Einmalbeitrag)
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Mindestaufschubzeit
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5 Jahre (bei laufendem Beitrag und Einmalbeitrag)
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Rentenbeginnalter
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Mind. 62. Lebensjahr
Max. 85. Lebensjahr; bei eingeschlossener Berufsunfähigkeitsrente Abweichung möglich
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Dauer und Beginn der Verfügungsphase
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Max. 10 Jahre
Max. Alter bei Beginn der Verfügungsphase: 84 Jahre
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Flexible Altersgrenze:
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Flexibler Rentenbeginn innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase möglich, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
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Beitragszahlung
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Sie können die Beiträge beliebig erhöhen oder senken. Auch Beitragspausen oder flexible Zuzahlungen zur Optimierung der Steuervorteile sind möglich.
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Mindestbeitrag
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25 € monatlich (ohne Zusatzversicherung)
- Einmalbeitrag: 2.500 €
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Zuzahlung
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- Ab Beginn bis zu 4 Mal im Jahr möglich
- Mind. 500 €
- Max. bis zur Förderhöchstgrenze für Ehepartner pro Jahr
- Aktuell Bruttobeitragsgarantie für Zuzahlungen, sofern die verbleibende Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre bis zum Beginn der Verfügungsphase beträgt
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Mindestrente
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300 € jährlich
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Auszahlung
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Entnahmen aus dem Fondsguthaben und dem Sicherungsvermögen sind ausgeschlossen.
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Todesfallleistung zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
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Vor Rentenbeginn: Die Todesfallleistung entspricht dem Wert des Vertragsguthabens. Die Leistung erfolgt ausschließlich als Verrentung. Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine lebenslange Rente, Kinder eine Waisenrente (Zeitrente). Und zwar, solange sie kindergeldberechtigt sind – max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Nach Rentenbeginn: Einschluss einer Rentengarantiezeit: Stirbt die versicherte Person innerhalb der Rentengarantiezeit, erhalten die Hinterbliebenen aus dem Barwert der noch ausstehenden Rentenzahlungen eine Rente.
- Partnerrente: Bei Einschluss einer Partnerrente zahlt ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG bei Tod der versicherten Person an den Partner eine lebenslange Rente, sobald dieser das 62. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der Partnerrente kann zwischen 1 und 100 % der neu berechneten Rente gewählt werden (mind. 300 € pro Jahr).
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Rentengarantiezeit
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0 bis 40 Jahre (max. Dauer abhängig von der durchschnittlichen Lebenserwartung)
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Rentenberechnung
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Wollen Sie bzw. die versicherte Person die Altersrente in der Verfügungsphase in Anspruch nehmen, gilt: Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG berechnet diese aus dem dann vorhandenen Vertragsguthaben. Mindestens wird die garantierte Mindestrente gezahlt.
- Für die Berechnung der lebenslangen Altersrente gilt der zu Vertragsbeginn garantierte Rentenfaktor je 10.000 € Vertragsguthaben.
- Günstigerprüfung mit dem dann gültigen Rechnungszins: Zum Rentenbeginn ermittelt die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG den Rentenfaktor neu. Ist dieser höher als der zu Vertragsbeginn garantierte Rentenfaktor, gilt: ERGO garantiert bei Rentenbeginn diesen höheren Rentenfaktor. Ist die sich daraus ergebende Rente niedriger als die garantierte Mindestrente, zahlt ERGO die garantierte Mindestrente.
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Auf Wunsch Erhöhung der Beteiligungsquote für die Indexbeteiligung mit „Index Plus“
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Optional
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Berufsunfähigkeit
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Beitragsbefreiung (BUB) und Berufsunfähigkeitsrente (BUR) für die Dauer der Berufsunfähigkeit – max. für die vereinbarte Leistungsdauer
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Einschluss einer Partnerrente
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Automatische Anpassung
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Jährliche Beitragserhöhung mind. 2 %, max. 10 %
Bei eingeschlossener BU-Rente: Jährliche Beitragserhöhung mind. 2 %, max. 5 %
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