Generell haftet auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen oder Wohnmobil derjenige, der den Schaden verursacht. Das bedeutet: Wenn jemand anders Ihren Mietwagen beschädigt, zahlt er bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Beschädigen Sie selbst Ihren Mietwagen, zahlt die Kaskoversicherung, die Sie bei der Anmietung abgeschlossen haben.
Achtung: Die meisten Kaskoversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung. Bei einem Schaden am Mietwagen bzw. Wohnmobil müssen Sie diesen Betrag selbst zahlen. Den Rest übernimmt die Versicherung.
Kann bei Mietwagen die Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden?
Ja, mit dem Selbstbeteiligungs-Schutz PLUS (CDW) der ERGO Reiseversicherung müssen Sie bei einem versicherten Schaden keine Selbstbeteiligung beim Mietwagen tragen. Denn damit ist die Selbstbeteiligung bei Mietwagen weltweit abgesichert. Und zwar bis zu 31 Tage lang. Wohnmobile sind beim Selbstbeteiligungs-Schutz PLUS sogar bis zu 45 Tage lang versicherbar.
Wenn die (Haupt-)Kfz-Kaskoversicherung in diesen Fällen eine Leistung vorsieht, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Selbstbeteiligung bei:
- Diebstahl
- Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
- Beschädigung durch Vandalismus
- Beschädigung durch versuchten Diebstahl
Die Selbstbeteiligung können Sie für diese Schäden am Mietwagen oder Wohnmobil bis zu einer Versicherungssumme von 2.000, 3.000 oder 5.000 € absichern.
Bietet der Selbstbeteiligungs-Schutz weitere Leistungen?
Ja. Mit dem Selbstbeteiligungs-Schutz PLUS (CDW) der ERGO Reiseversicherung sichern Sie sich zusätzliche Leistungen: Nach Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr werden auch die Kosten für folgende Reparaturen übernommen – vorausgesetzt, der Schaden ist nicht durch die Haupt-Kaskoversicherung gedeckt:
- Unterboden
- Reifen
- Windschutz-, Seiten oder Heckscheibe
- Außenspiegel
- Dach