Die Gewässerschadenhaftpflicht schützt Eigentümer von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe. Damit ist sie quasi eine Öltankversicherung. Denn als Inhaber eines Heizöltanks haften Sie, wenn daraus Öl austritt und ins Grundwasser, in ein Gewässer oder ins Erdreich gelangt. Sie haften auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Und sogar dann, wenn Sie für eine regelmäßige Wartung des Tanks gesorgt haben.
Bei einem Leck im Öltank fallen verschiedene Kosten an, z. B. für:
- Gutachter
- Reinigung, Sanierung und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs
- Rettung eines vom Öl bedrohten Gewässers
- Eigenschäden, z. B. vom Öl verschmutzter Keller
Solche Kosten können in die Millionen gehen – und bedeuten damit ein enormes finanzielles Risiko für Sie. Deshalb ist eine Gewässerhaftpflicht unverzichtbar, die all diese Kosten im vereinbarten Umfang übernimmt.